Gewehrschartenverschluss 48P8

 

Der Gewehrschartenverschluss 48P8 ist ursprünglich zur Auaaenverteidigung bestimmt und wird überall dort zur Bestreichung des Bunkereingangs aus dem Bereitschaftsraum eingesetzt, wo kein eigener Raum zur Eingangsverteidigung mit MG, die Flankierungsanlage, vorgesehen ist. Dies gilt für Anlagen bis ende 1938 mit einem Eingang mit Ausnahme einiger Stände des Limes Programms. Bei den Regelbauten über 100 ist der Gewehrschartenverschluss auch zur Eingangsverteidigung von innen verwendet, da die Scharten nun in den offenen Eingangsflur wirken.